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Kennt sich jemand mit Urheberrecht, Lizenzrecht bzw. Copyright aus?
Der Grund: ich hab versucht im Internet eine Antwort auf die Frage zu finden ob ich Musik, die alt ist (z.B. älter als 50 Jahre) als Hintergrundmusik in Videos verwenden darf. Hab zwar sehr viel gefunden, aber irgendwie bin ich nicht schlau daraus geworden. Einmal heißt es, dass die Lied frei wird wenn 50 Jahre seit Erstveröffentlichung vergangen sind. Dann heißt es wieder daß sie erst 70 Jahre nach Tod des Urhebers frei sind und dann fand ich wieder, das man sie 95 nach Erstellung verwenden darf.
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Wenn du die Musik selbst spielst, ist es kein Problem. Aber wenn ein Orchester oder eine Band es spielt haben die dann die Rechte darauf - und die Aufnahmen sind meist jünger als 50 Jahre.
Am besten verwendet man GEMA-freie Musik, die aber in der Regel auch etwas kostet.
Gruß Peter
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(12-02-2023, 10:30 10)Gevatter schrieb: Am besten verwendet man GEMA-freie Musik, die aber in der Regel auch etwas kostet.
Da fallen mir spontan Dienstleister/Portale wie Artlist oder Audiio ein. Wie schon erwähnt: das kostet zwar, aber je nach Anwendungsfall gibt es dort verschiedene Lizenzmodelle.
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(12-02-2023, 00:32 0)Erwe schrieb: Kennt sich jemand mit Urheberrecht, Lizenzrecht bzw. Copyright aus?
Der Grund: ich hab versucht im Internet eine Antwort auf die Frage zu finden ob ich Musik, die alt ist (z.B. älter als 50 Jahre) als Hintergrundmusik in Videos verwenden darf. Hab zwar sehr viel gefunden, aber irgendwie bin ich nicht schlau daraus geworden. Einmal heißt es, dass die Lied frei wird wenn 50 Jahre seit Erstveröffentlichung vergangen sind. Dann heißt es wieder daß sie erst 70 Jahre nach Tod des Urhebers frei sind und dann fand ich wieder, das man sie 95 nach Erstellung verwenden darf.
die Frage ist doch: wo die Musik verwendet werden soll?
Für den heimischen TV sicherlich kein Problem
Für YT gibt es doch Lizenz freie Musik direkt bei YT
Für kommerzielle Vorführungen sind die GEMA Gebühren auch nicht so hoch, wenn der Rahmen entsprechend ist.
Ansonsten wie geschrieben die bekannten Audio Anbieter.
Bye Uwe
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Dass es lizenzfreie Musik gibt, ist mir bekannt. Das ist nicht das Problem. Ich würde gerne Musik aus den 50ern und 60ern (Originale von damals) für spezielle Filme verwenden. Und diese Filme würde ich gerne öffentlich auf YT stellen.
Und das mit den selbsterstellten Titel ist auch so ein Problem. Mit GarageBand und den Apple-Loops kann man ziemlich ansprechende Musik erstellen. Nur machen das auch „professionelle“ Musiker und die klingen zumindest abschnittsweise ähnlich. Ich wurde von YT schon mehrmals aufgefordert die Musik zu entfernen. Man kann zwar Einspruch erheben aber das hat nie was gebracht.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-02-2023, 16:12 16 von Tida Tida.)
Würde eine reine MIDI Aufnahme erlaubt sein:
https://www.youtube.com/watch?v=HKWFM4Ul8Q0
Von hier runtergeladen und ein paar Veränderungen an den Instrumenten vorgenommen:
https://www.midis101.com/search/
Ich habe zumindest von Youtube folgende Mitteilung bekommen:
Status overview
The Content ID claim on your video doesn't affect your channel. This is not a copyright strike.
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Überlege mal selbst. Bereits 50 Jahre nach Erstveröffentlichung sollen die Songs gemafrei sein? D.h. also, sämtliche Beatles- oder Elvis-Songs könnte man ohne Probleme für alles mögliche benutzen? Und in zwei Jahren kannst du dann auch die Bohemien Rhapsodie gemafrei benutzen, obwohl die Urheber sogar noch leben. Das kann dann also nicht sein.
Im Übrigen gehen die Urheberrechte dann auch noch auf die Erben über. Also nein. Derartige Musik ist niemals öffentliches Allgemeingut..
Und beim Covern eines Songs musst du dich auch an diverse Regeln halten. Es darf z.B. nicht signifikant in Melodie, Harmonie oder Rhythmus geändert werden, damit du zumindest von YT keine Entfernungsaufforderung bekommst. Auch Texte sind nicht beliebig zu verändern. Eine Warnmeldung wirst du in jedem Falle bekommen aber nicht alles muss entfernt werden. Und dann spielt dann auch noch eine Rolle für welche Regionen YouTube eine Sperre verhängt. Z.B. ist die Veröffentlichung eines geschützten Songs in Deutschland vielleicht noch gestattet, nicht aber in Russland.
Manche Komponisten sehen von einer Entfernungsaufforderung ihrer Songs ab, weil sie ja auch eine gewisse Werbeplattform durch "dich" kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommen. Solange du deine YouTube-Videos nicht monetarisierst, wird meist ein Auge zugedrückt und keine Entfernung gefordert. Wenn du aber 250000 Abonnenten hast und jeweils 1000000 Klicks bekommst, wird es wohl nichts mit der kostenlosen Nutzung selbst älterer Musik aus den 50er oder 60ern.
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An sich steht das ganz klar bei der Gema.
Gemafrei, 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, sofern es keine weiteren Ansprüche gibt.
https://www.gema.de/de/hilfe/allgemein/u...20wie%20z.
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Aber genau die weiteren Ansprüche sind halt der Punkt!
Jedoch: Wenn Du mit Freunden ein Stück von Bach spielst, ist das GEMA-frei. Aber auch nur, wenn keiner von denen selbst bei der GEMA als Künstler angemeldet ist.
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Ich finde diese Zeiträume total überzogen. Sie GEMA muß da ja gewaltige Lobbyarbeit geleistet haben.
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