27-07-2020, 15:53 15
Nee ich möchte nichts verteidigen. Es werden nur immer teilweise haarsträubende Auslegungen irgendwelcher ABGs formuliert, die einen vergleichsweise harmlosen Hintergrund haben. Wenn man in den 70igern seine Familie im Urlaub auf Super 8 gefilmt hat, dann war das den Leuten, die mit drauf waren größtenteils egal. Ein paar waren sowieso nicht zu erkennen und dann wurde der Film 3 mal in der Familie vorgeführt, wo die Fremden auch keinen interessierten und dann ist der Film 40 Jahre im Schrank verstaubt. Heute wird mit dem Handy FullHD oder 4K aufgezeichnet und 10 Minuten später ist der ganze Spaß weltweit öffentlich abrufbar. Da haben sehr viele Leute die ihr Recht am eigenen Bild geltent machen können, verständlicherweise ein Problem mit. Das ist nur ein Fall für den sich ein Dienstbetreiber, bei dem man Videos veröffentlichen kann, absichern will und muß und da kommen viele andere Fälle hinzu und dann entstehen sehr lange Formulierungen in AGBs, denen man eben zustimmen muß.
Und dann liest das einer und interpretiert das so, als möchte sich der Dienstanbieter das ganze Material raffgierig zu eigen machen, einen Kinofilm produzieren, damit Millionär werden, einen Oskar gewinnen und eine Villa in Malibu kaufen. Da ist es dann mein Ansinnen, diese Vorstellungen wieder etwas zurückzuschrauben.
Und dann liest das einer und interpretiert das so, als möchte sich der Dienstanbieter das ganze Material raffgierig zu eigen machen, einen Kinofilm produzieren, damit Millionär werden, einen Oskar gewinnen und eine Villa in Malibu kaufen. Da ist es dann mein Ansinnen, diese Vorstellungen wieder etwas zurückzuschrauben.

